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Allgemeine Geschäftsbedingungen & Hallenmiete:
Wir hatten noch nie - und wollen auch nie einen Rechtsstreit, weil möglicherweise etwas nicht klar und deutlich vereinbart wurde. Aber für den Fall der Fälle... lesen sie hier unsere AGB um etwaigen Problemen gleich aus dem Wege zu gehen.
1.) Es können nur Hunde am Training teilnehmen, die einen gültigen Impfausweis und vollen Impfschutz besitzen (ausgenommen Welpen mit 8 Wochen - nur die 1. Impfung ist Pflicht) und weiters frei von anderen Krankheiten und Ungeziefer sind.
2.) Jeder teilnehmende Hund muss ausreichend mittels Hundehaftpflichtversicherung versichert sein. Der Hundebesitzer haftet für durch ihn oder seinen Hund verursachte Schäden zu 100%.
3.) Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch den Hund oder Hundebesitzer entstehen, die auf die gezeigten Übungen zurückzuführen sind. Der Hundebesitzer ist einzig und alleine selbst für die verursachten Schäden seines Hundes verantwortlich.
4.) Die Gebühren für Kurse sind spätestens am ersten Kurstag zu entrichten.
Die Bezahlung von Einzelstunden erfolgt bar am Ende des Trainings.
5.) 1.) Gruppentraining
Kann der Kursteilnehmer zu einem Gruppentraining nicht kommen, wird ein Training an einem anderen Tag ersatzweise angeboten. Dies ist nur einmal möglich. Bei einem eventuellen Ausfallen eines Kurstermines durch die Hundeschule (z.B. in einem Not- oder Krankheitsfall des Hundetrainers) wird umgehend kostenlos ein Ersatztermin gestellt.

2.) Einzeltraining im Kurs (9 x Training)

Gebuchte Einzeltrainings als Kurs haben eine Gültigkeit von 6 Monaten ab dem ersten Training, danach verfällt der Kurs.

3.) 10er Block Agility
Ein 10er Block beim Agility hat eine Gültigkeit von 6 Monaten ab dem ersten Training, danach verfällt der Block.

Für versäumte oder nicht mehr in Anspruch genommene Unterrichtseinheiten von Seiten des Kursteilnehmers - aus welchen Gründen auch immer - kann keine Refundierung des Kursbeitrages gewährt werden.
6.) Kann ein vereinbarter Trainingstermin nicht eingehalten werden, ist dies 3 Stunden vor dem Termin mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung wird die Stunde als verbraucht angesehen.
7.) Die Hundeschule kann keine Erfolgsgarantie abgeben, da das Training bzw. der Erfolg des Trainings sehr vom Hundebesitzer abhängig ist. Aber Fakt ist: Dein Erfolg ist auch unser Erfolg und so werden wir gemeinsam bemüht sein UNSERE Ziele zu erreichen!
8.) Wir halten uns streng an die tierschutzrechtlichen Vorschriften! Wir behalten uns das Recht vor, das Training jederzeit abzubrechen, wenn der Hundehalter grob fahrlässig handelt oder den Hund ungerecht behandelt. Eine Refundierung der Kursgebühren ist nicht möglich.
Den Anweisungen der Trainer ist unbedingt folge zu leisten.
9.) Jede Person, welche im Zusammenhang mit DOG CITY steht, erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos der Person oder dem Hund für Werbezwecke verwendet werden dürfen. Ein Widerruf ist schriftlich bekannt zu geben.
10.) Wird die Halle von Einzelperson, Gruppen, Vereinen oder anderen Trainern gemietet, so ist diese sorgsam und pfleglich zu behandeln. Hunde die sich nicht zu benehmen wissen, sprich ständig ihre "ich war auch da Marke" (erwachsene Hunde) setzen, haben Hallenverbot. Es liegt in der Obsorge des Hundebesitzers darauf zu achten. Sollte dennoch einmal etwas "daneben" gehen, ist das Ergebnis zu entfernen und der Ort des Geschehens wie das eigene Wohnzimmer zu behandeln. Sprich: Uriniert der Hund wo hin, hat der Hundebesitzer dies Rückstandslos zu entfernen!
Speziell Besitzer von erwachsenen Rüden werden hiervon betroffen sein. Entfernungsutensilien sind in DC vorhanden.
11.) Die Halle darf nur mit sauberen Schuhen betreten werden. Am Besten ein 2. Paar Schuhe mitnehmen, die Ablagen dafür sind vorhanden.
12.) Gerichtsstand ist Salzburg